Am 15. Oktober erläuterte Prof. Dr. Marc-Philippe Weller, Prorektor für Internationales und Professor für Internationales Privatrecht an der Universität Heidelberg, die Antworten des deutschen Privatrechts auf den Antisemitismus. Er konstatierte dabei, dass der Umgang des Privatrechts mit einem drängenden Problem unserer Zeit, dem Antisemitismus, bemerkenswert unterbelichtet sei.
Die Diskus- sion wird von einigen öffentlichkeitswirksamen Einzelfällen beherrscht, so z.B. dem „Kuwait-Airways“-Fall aus dem Jahre 2018, bei dem die Fluglinie sich weigerte, einen jüdischen Israeli mit Wohnsitz in Deutschland von Frankfurt/Main nach Bangkok mit Zwischenlandung in Kuwait zu befördern. Die befassten deutschen Gerichte hatten der Airline damals Recht gegeben. Prof. Weller identifizierte in Privatrechtsbeziehungen drei für unser Thema relevante Fallgruppen:
1.) Angriffe auf die Würde und persönliche Ehre jüdischer Menschen, 2.) den Versuch ihrer Verdrängung aus dem Rechtsverkehr und 3.) An- und Übergriffe auf Eigentum, Leib und Leben. Der Begriff des Antisemitismus so Prof. Weller zusammenfassend beschreibt auch in juristischem Sinne jede feindselige Haltung gegen- über jüdischen Menschen als Kollektiv. Auch das inländische Privatrecht dürfe Antisemitismus in den Privatrechtsbeziehungen nicht tolerieren und Verstöße gegen die o.g. Prinzipien deutlicher in den Blick nehmen.
Der Vortrag war eine Kooperation mit dem Institut für Deutsches, Europäi- sches und Internationales Familienrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn. (Bericht: Anna Flume)